Biokraftstoff - Nachhaltigkeit garantiert.


Zertifizierungsstellen (§ 42 ff. Biokraft-NachV)

Zertifizierungsstellen setzen die Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnung und der Zertifizierungssysteme um. Sie

  • stellen Zertifikate für Schnittstellen aus
  • kontrollieren, ob die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung bei allen Betrieben der Herstellungs- und Lieferkette eingehalten werden (mindestens jährliche Kontrolle der Schnittstellen)
  • kontrollieren die Anbaubetriebe (wie häufig und wie intensiv der Anbau kontrolliert wird, hängt davon ab, wie groß die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs ist. Über die Kontrollen werden Berichte und Mitteilungen geschrieben, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermittelt werden. Die Zertifizierungsstellen müssen die Kontrollergebnisse und die Zertifikate mindestens zehn Jahre lang aufbewahren)

Die BLE erkennt die Zertifizierungsstellen an und überprüft sie. Voraussetzung für die Anerkennung ist unter anderem, dass die Zertifizierungsstelle (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Biokraft-NachV):

  • unabhängig von den Zertifizierungssystemen, Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten ist,
  • die notwendige Fachkunde nachweist,
  • über eine ausreichende Anzahl qualifizierter und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt (mindestens zwei).

 

Eine Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen finde Sie hier.