Die Biokraft-NachV (Volltext) legt verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe fest und enthält die Vorgaben zum Nachweis der Nachhaltigkeit.
Wesentliche Regelungen
Nachhaltigkeitsanforderungen an den Rohstoffanbau:
Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe:
Geschichte
Die deutsche Bundesregierung hatte kurz vor der Klimakonferenz in Bali im Dezember 2007 den Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung erstellt. Da die Förderung von Biokraftstoffen berührt wurde, musste der Entwurf durch die EU-Kommission genehmigt werden. Die Kommission arbeitete zeitgleich an einem eigenen Verordnungsentwurf für die nachhaltige Produktion von Biomasse. Es sollte eine europaweit einheitliche Regelung durchgesetzt werden. Deshalb genehmigte die Kommission die Verordnung zunächst nicht.
Am 5.6.2009 trat die Renewable Energy Directive (RED) in Kraft. Aufgrund der in Deutschland bereits erfolgten Vorarbeiten konnten mit den deutschen Nachhaltigkeitsverordnungen bereits im Sommer 2009 die Vorgaben der REDumgesetzt werden. Die Nachhaltigkeitsverordnung Biomasse-Strom trat am 24.8.2009 in Kraft, die Nachhaltigkeitsverordnung Biokraftstoffe am 2.11.2009.
Notifizierung
Die deutsche Biokraft-NachV berührt neben Fragen zur Nachhaltigkeit zusätzlich zuwendungsrechtliche Regelungen. Deshalb musste die Verordnung von der EU-Kommission notifiziert werden, das heißt, es musste von der Kommission geprüft werden, ob die deutsche Regelung europarechtskonform ist. Diese Prüfung hat ebenfalls im Sommer 2009 stattgefunden; die Kommission hat festgestellt, dass mit der deutschen Nachhaltigkeitsverordnung nicht gegen europäisches Beihilferecht verstoßen wurde.
Fraglich ist derzeit (Stand Dezember 2010), ob die Europäische Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens auch prüfte, ob die Biokraft-NachV mit der europäischen Richtlinie RED konform ist. Während einige der Ansicht sind, dies sei der Fall, scheint die Kommission, namentlich der DG Energy, davon auszugehen, dass die Konformität der deutschen Biokraft-NachV noch geprüft werden muss.
Bewertung
Eine der deutschen Biokraft-NachV entsprechende Regelung sollte für jegliche Art der Biomasseproduktion und landwirtschaftlichen Flächennutzung gelten, damit die Regeln der Nachhaltigkeitsverordnung nicht umgangen werden können.
Geltungsbereich
Zwar kann der deutsche Gesetzgeber keinen direkten Einfluss auf die Herstellungsprozesse in anderen Ländern nehmen – dafür ist er nicht zuständig. Aber auf dem Umweg der Förderung schreibt der deutsche Gesetzgeber vor, dass nur solche Biokraftstoffe unterstützt werden, die nachhaltig produziert worden sind.