Biokraftstoff - Nachhaltigkeit garantiert.


Biokraftstoffe - nachhaltig produziert

Nachhaltigkeit bezeichnet die Nutzung eines regenerierbaren Systems auf eine Weise, dass dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt. Allgemein beinhaltet der Nachhaltigkeitsbegriff drei Aspekte, die im Drei-Säulen-Modell enthalten sind: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

 

Seit 2011 gilt in Deutschland für die Produktion von Biokraftstoffen die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (BiokraftNachV), die sich an Vorgaben der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie orientiert.

Konkret darin geregelt ist:

  1. Die Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion dürfen nicht von Flächen stammen, die besonders viele Treibhausgase speichern. Verboten ist also die Nutzung von ehemaligen Regenwaldflächen oder von trockengelegten Torfmooren.
  2. Auf ihrem gesamten Lebensweg müssen Biokraftstoffe aus Anlagen, die vor dem  5. Oktober 2015 in Betrieb genommen wurden, mindestens eine Treibhausgasminderung von 50 Prozent erzielen, verglichen mit fossilem Kraftstoff. Das heißt, dass die Emissionen der Rohstoffproduktion (z.B. Ackerbau, Düngung, Aussaat und Ernte), des Transports und der Biokraftstoffproduktion selbstaddiert werden. Die Summe wird mit einem Wert für fossilen Kraftstoff verglichen. Dabei müssen Biokraftstoffe mindestens 50 Prozent besser abschneiden. Biokraftstoffe aus Anlagen, die nach dem 5. Oktober 2015 in Betrieb gegangen sind, müssen sogar eine Reduktion von mindestens 60 Prozent erzielen.

 

Das heißt, die drei Aspekte der Nachhaltigkeit werden berücksichtigt:

  • Ökologische Nachhaltigkeit: Die Produktion von Biokraftstoffen ist nachhaltig, da sie die Belange des Naturschutzes, der Umwelt – zum Beispiel Artenschutz, Biodiversität – und Klimaschutz beachtet.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit: Biokraftstoffe müssen so produziert werden, dass im Sinne einer Generationengerechtigkeit auch zukünftig die Grundlage für   Erwerb und Wohlstand bestehen bleibt.
  • Soziale Nachhaltigkeit: In der gesamten Herstellungskette müssen arbeitsrechtliche und soziale Mindeststandards eingehalten werden. Von der Nachhaltigkeitsverordnung direkt umfasst sind Fragen der ökologischen und der ökonomischen Nachhaltigkeit. Auch die soziale Nachhaltigkeit ist über die wichtigsten Zertifizierungssysteme gesichert, die sich häufig an Sozialstandards orientieren, die von der UNO defininert wurden.