Biokraftstoff - Nachhaltigkeit garantiert.


Lieferant

Lieferanten transportieren die Biomasse oder den fertigen Biokraftstoff. Sie haben nach der Nachhaltigkeitsverordnung bestimmte Pflichten, müssen sich aber nicht zertifizieren lassen.

Lieferanten vor der letzten Schnittstelle:

Lieferanten vor der letzten Schnittstelle sind diejenigen Betriebe, die die Biomasse nach ihrem Anbau durch den Anbaubetrieb bis zu der letzten Schnittstelle an den jeweils nächsten Empfänger liefern.

Lieferanten nach der letzten Schnittstelle:

Lieferanten nach der letzten Schnittstelle im Sinne des § 17 Biokraft-NachV sind diejenigen Betriebe, die die flüssige Biomasse bzw. den Biokraftstoff liefern. Sie bringen das fertige Produkt durch die letzte Schnittstelle bis zum Biokraftstoffproduzenten bzw. Quotenverpflichteten (Mineralölindustrie).

 

Die Pflichten der Lieferanten:

  • Dokumentation der Biomasselieferung in einem Massenbilanzsystem (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Biokraft-NachV)

 

Die Pflichten gelten als erfüllt, wenn

  • die Lieferanten folgende Angaben in der Datenbank eines Zertifizierungssystems erfassen lassen:
           - Erhalt und Weitergabe der Biokraftstoffe
           - Weitergabe der Angaben des Nachhaltigkeitsnachweises
           - Ort und Datum, an dem sie Biokraftstoffe erhalten oder weitergegeben haben