Rahmenbedingungen Europa
Seit Jahren unterstützt die Europäische Union konsequent den Ausbau von Biokraftstoffen. Mit den im Jahr 2003 verabschiedeten Richtlinien setzt sich die EU für eine Förderung von Biokraftstoffen sowie für die Anwendung eines ermäßigten Verbrauchsteuersatzes ein. Anfang 2007 bekräftigte die Europäische Kommission diese Politik und mahnte eine Verschärfung des gültigen Rechtsrahmens an. Der Europäische Rat und das Parlament in Straßburg verabschiedeten schließlich im Dezember 2008 die „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen“ (Renewable Energy Directive, RE-D), in der sich die Mitgliedstaaten verpflichten, im Jahr 2020 mindestens 20 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs aus regenerativen Quellen bereitzustellen. Eine entscheidende Rolle zur Erreichung des Ziels im Verkehrssektor übernehmen dabei die Biokraftstoffe.
Mit der Förderung von Biokraftstoffen verfolgt die EU folgende Ziele:
– die Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll und möglichen Folgeabkommen
– die Verringerung der Abhängigkeit von Mineralölimporten
– die Stärkung der Landwirtschaft
Rechtliche Grundlagen
Renewable Energy Direcitve (RE-D)
In der Biokraftstoff-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2003 wurden Richtwerte für Mindestanteile von Biotreibstoffen am Gesamtkraftstoffmarkt vorgegeben. Bis zum Jahr 2010 soll dieser Anteil bei 5,75 Prozent liegen. Mit der RE-D führt die Kommission diesen Weg jetzt entschlossen fort: Für alle Mitgliedsstaaten verbindlich wurde ein Zehn-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020 festgesetzt, das in erster Linie durch Biokraftstoffe erreicht werden soll.
Die Europäische Kommission legte mit der RE-D außerdem Biomasse-Nachhaltigkeitskriterien fest. Diese sollen sicherstellen, dass insbesondere importierte Biokraftstoffe einen echten Klimamehrwert darstellen. Biokraftstoffe müssen umfassende Auflagen erfüllen, die etwa den Rohstoffanbau auf bestimmten Flächen verbieten und damit die Rohdung des Regenwaldes verhindern. Ab 2010 müssen Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen CO2-Einsparungen von mindestens 35 Prozent nachweisen – wobei für Altanlagen bis 2013 ein Bestandsschutz gilt. Bewertet wird die gesamte Produktionskette, vom Anbau bis zum Vertrieb. Dieser Wert wird 2017 auf 50 bzw. 60 Prozent für Neuanlagen steigen. Die deutsche Bundesregierung hat bereits mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen in nationales Recht begonnen und einen Entwurf für eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt.
Verbrauchsteuerermäßigung
Die EU hält ihre Mitgliedstaaten dazu an, durch eine differenzierte steuerliche Behandlung die Verwendung von Biokraftstoffen zu fördern. Die Mitgliedsstaaten können auf nationaler Ebene über Art und Umfang der steuerlichen Maßnahmen frei entscheiden, solange EU-Konformität gewahrt bleibt. Dabei ist ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Verbrauchsteuerbefreiung für Biokraftstoffe vorgesehen.
Umfangreiche Downloads zu Gesetzestexten und VDB-Stellungnahmen finden Sie unter Gesetzgebung.
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