Rahmenbedingungen Deutschland
Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Abkommens dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 21 Prozent zu reduzieren. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Förderung Erneuerbarer Energien, zu denen auch Biodiesel und Bioethanol gehören. Gegenüber der Nutzung von fossilen Kraftstoffen können Biokraftstoffe eine 35- bis 80-prozentige Senkung von Treibhausgasemissionen leisten und werden durch staatliche Beimischungsquoten und steuerliche Vorteile unterstützt.
Politik setzt erneut Zeichen gegen nachhaltige Biokraftstoffe
Das im Juni 2009 erlassene Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen steht jedoch im eklatanten Widerspruch zu den angeführten Klimaschutzzielen. Dem Beschluss folgend sinkt der Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Kraftstoffmarkt rückwirkend zum 1. Januar 2009 von 6,25 Prozent auf 5,25 Prozent und wird von 2010 bis 2014 auf 6,25 Prozent eingefroren. Das ursprüngliche Gesetz hatte vorgesehen, die einzuhaltende Beimischungsquote jährlich zu steigern und 2015 einen Wert von 8 Prozent zu erreichen. Mit der Änderung überstimmte der Bundestag ein Votum des Bundesrates, der vor den negativen Folgen für die mittelständischen Biokraftstoffhersteller gewarnt hatte.
Biokraftstoffquoten
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